,

Mit dem Autoführerschein Motorrad fahren

B196

Du möchtest Motorrad fahren? Ab sofort hast du eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, auch Motorräder der Klasse A1, also Leichtkrafträder bis 125 cm³, mit deinem Autoführerschein zu fahren.

Du brauchst dazu nur das Upgrade auf den Führerschein B196. Und so geht’s:

  • Ausbildung mit mindestens fünf Unterrichtseinheiten à 90 Minuten
  • Keine theoretische und keine praktische Prüfung erforderlich
  • B196 gilt nur in Deutschland

Nach einer Fahrerschulung können jetzt auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland gefahren werden, ohne dass die dafür vorgeschriebene vollständige Ausbildung durchlaufen werden muss. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet. Durch die Neuregelung kannst du deinen Pkw-Führerschein relativ einfach und preiswert auf leichte Motorräder erweitern und dir damit eine zusätzliche Mobilitätsoption verschaffen.

Voraussetzungen für die Erweiterung der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196

  • Eine Ausbildung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
  • Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
  • Mindestalter 25 Jahre

B196 – Berechtigung gilt nur in Deutschland!

Da es sich bei B196 um eine Erweiterung der Klasse B mit der nationalen Schlüsselzahl 196 handelt, wird die Klasse nur in Deutschland anerkannt. Im Ausland wird diese nicht akzeptiert!

Genau das, was du suchst? Dann melde dich gleich an.

Bei Fragen melde dich gern unter:
Tel.: 0421 39 39 09
Mobil: 0151 165 288 06
E-Mail: info@fahrschule-gericke.de
Oder nutze unser Kontaktformular.

Wir freuen uns auf dich!
Dein Team der Fahrschule Gericke


Vorheriger Beitrag
Nächster Beitrag