Fuhrpark

B197 Automatik Ausbildung


Du möchtest deine Ausbildung in einem Automatik Fahrzeug machen? Kein Problem!

Grundsätzlich ist es mit dem Führerschein der Klasse BA schon lange möglich seine Ausbildung in einem Automatikfahrzeug zu absolvieren. Fahrstunden und die praktische Prüfung finden dabei in einem entsprechenden Fahrzeug statt. Im Führerschein wurde jedoch die Schlüsselzahl 78 vermerkt. Diese schränkt den Führerschein ausschließlich auf Automatikfahrzeuge ein. Wer seine Ausbildung also in einem Automatik-Fahrzeug absolviert hat, durfte im Anschluss auch nur Automatik-Fahrzeuge fahren. Um den Führerschein im Anschluss zu erweitern und die Schlüsselzahl loszuwerden, musste bisher eine erneute Prüfung in einem Schaltwagen abgelegt werden.

Das hat sich mit der neuen B197 Regelung geändert!

Von nun an kannst Du deine Ausbildung in einem Auto mit Automatikgetriebe absolvieren und darfst anschließend trotzdem uneingeschränkt Schaltwagen fahren. Dazu muss jedoch einiges erfüllt werden:

  • 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen (die Fahrstunden dürfen frühestens nach der praktischen Grundausbildung erfolgen).
  • Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen (die Testfahrt muss zur Hälfte innerorts und außerorts erfolgen).
  • Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule.
  • Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78).
  • Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden.
  • Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls auf diesem Wege aufgelöst werde


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