Aufbau-Seminare


Wir führen ASF / ASP Aufbauseminare für Sie durch.

Wir sind Mitglied in der Seminarleitergemeinschaft ASF - ASP Bremen.

Um die Frist zu wahren, welche die Behörde Ihnen gesetzt hat, haben wir uns zu einer Gruppe von mehreren Moderatoren zusammengeschlossen.

Damit ist ein schnellstmöglicher Kursbeginn in Bremen gewährleistet.


Sammelrufnummer: 0421 - 44 09 07


ASF - Aufbauseminar für Fahranfänger

Das Aufbauseminar für Fahranfänger, auch Nachschulung genannt, wird von der Verwaltungsbehörde angefordert, wenn ein A- oder zwei B-Verstöße innerhalb der Führerschein-Probezeit vorliegen.

Es wird mit einer Gruppe von 6 - 12 Teilnehmern durchgeführt und besteht aus fünf Teilen: vier Theorie-Sitzungen zu jeweils 135 Minuten und einer Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und der zweiten Sitzung, die ebenfalls 135 Minuten dauert und mit jeweils drei Teilnehmern stattfindet.

Mit Abschluss des Seminars erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die bei der entsprechenden Verwaltungsbehörde eingereicht werden muss.

Wird das Seminar innerhalb der von der Verwaltungsbehörde festgesetzten Frist nicht erfolgreich abgeschlossen, wird der Führerschein bis zur Vorlage der Bescheinigung eingezogen. Nach Ablauf einer weiteren Frist ist der Führerschein ungültig. Ein neuer Führerschein kann nur durch eine erneute Ausbildung in einer Fahrschule wiedererlangt werden.


ASP - Aufbauseminar für Punkteauffällige

Das Aufbauseminar für Punkteauffällige findet auf freiwilliger Basis statt und reduziert bereits vorhandene Punkte in Flensburg.

Das Verfahren entspricht dem oben beschriebenen Aufbauseminar für Fahranfänger.

Hat ein Teilnehmer einen Stand von nicht mehr als 8 Punkten, kann dieser nach Einreichung einer Seminar-Bescheinigung innerhalb der von der Verwaltungsbehörde festgesetzten Frist, um 4 Punkte gesenkt werden. Bei einem Stand von 9 - 13 Punkten sind 2 Punkte abbaubar.

Steht er zwischen 14 und 17 Punkten, nimmt der Auffällige an einer verkehrspsychologischen Beratung teil. Wird diese innerhalb der festgesetzten Frist der Behörde mitgeteilt, werden ebenfalls 2 Punkte subtrahiert.

Es kann nur alle 5 Jahre an einem Aufbauseminar für Punkteauffällige teilgenommen werden.




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